Rechtsanwalt - Fachanwalt für Strafrecht - Dipl. Pol.
ABRECHNUNGSBETRUG DURCH PFLEGEDIENSTE
Vorwurf Abrechnungsbetrug – wann brauchen Pflegedienste einen Rechtsanwalt?
Die Zahl der Ermittlungsverfahren nimmt kontinuierlich zu – ein häufiger Vorwurf gegen ambulante Pflegedienste lautet: Abrechnungsbetrug. Dahinter steht der Verdacht, dass Kranken- und Pflegekassen nicht erbrachte oder nicht qualifikationsgemäß erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt worden seien. Was können Pflegedienste bei solchen Abrechnungsbetrugs-Ermittlungen tun, wann brauchen sie einen Rechtsanwalt?
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Die Kassen müssen Verdachtsfälle melden
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Einer der Hintergründe zunehmender Ermittlungsverfahren ist: Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungsauffälligkeiten an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Mitunter setzen die Kassen eine Strafanzeige wegen Abrechnungsbetrug auch bewusst als Druckmittel ein, um ambulante Dienste zu einem Forderungsausgleich oder einem belastenden Vergleich zu motivieren. Bereits ein mittelgroßer Streit über diverse Monatsabrechnungen kann zu einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Pflegedienste führen.
So kommt es in der häuslichen Intensivpflege beispielsweise schnell zu Rückforderungen in einem sechststelligen Bereich – und damit zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs bei den Pflegediensten.
Abrechnungsbetrugs-Vorwurf gegen Pflegedienste wären häufig ein Fall für das Sozialgericht
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Nur wenige Staatsanwaltschaften in Deutschland verfügen über pflege- oder leistungsrechtliche Grundkenntnisse. Bei den Ermittlungen wird außer Acht gelassen, dass die Kassen zwar durchaus eine Art Behörde, gegenüber den Pflegediensten aber gleichberechtigter Vertragspartner sind. So besitzen die Kranken- und Pflegekassen in Verfahren wegen Abrechnungsbetrug oft einen nur schwer einzuholenden Vertrauensvorschuss bei den staatlichen Ermittlungsbehörden. Häufig könnte darüber genauso gut vor dem Sozialgericht gestritten werden – mit offenem Ergebnis.
Zudem wird durch die Staatsanwaltschaften häufig verkannt, dass das Abrechnungssystem der ambulanten Pflege aufgrund seiner Komplexität geradezu prädestiniert für unbeabsichtigte Fehler ist. Sei es, weil die Software Hausbesuchspauschalen nicht wie angedacht teilt, oder sei es, weil bestimmte Leistungskomplexe einfach im guten Glauben fehlinterpretiert werden.
Erste Schritte bei Vorwurf des Abrechnungsbetruges gegen Pflegedienst
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Sobald Sie mit einer vergleichsweise höheren Rückforderung einer Kasse konfrontiert werden, sprechen Sie am besten mit Ihrem Rechtsanwalt – ob hier womöglich auch ein Strafverfahren im Raum steht. Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten oder diese gar morgens Ihre Geschäfts- und Privaträume durchsuchen möchte: Jetzt sollten Sie dringend einen Anwalt kontaktieren, der sich idealerweise mit vergleichbaren Fällen auskennt. Inhaltlich sollten Sie zu den Vorwürfen ausnahmslos schweigen.
Eine Verteidigung gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gegen einen Pflegedienst sollte so früh wie möglich im Ermittlungsverfahren ansetzen. Für einen Pflegedienst ist kaum etwas rufschädigender als dieser Vorwurf: Die Kundschaft, aber auch die Belegschaft könnte zu einem Mitbewerber wechseln. Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung wegen Abrechnungsbetrug kommen, drohen der Verlust der Berufsbezeichnung und die Aufkündigung des Versorgungsvertrags durch die Kassen. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der Verteidigertätigkeit die leistungsrechtlichen und sozialrechtlichen Hintergründe des pflegerischen Abrechnungssystems zu erläutern. Auch gegen Ermittlungsfehler sollte man konsequent vorgehen. Viele zunächst gravierend anmutende Vorwürfe lassen sich so entkräften, und es kommt im Idealfall zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens.